Für die Ausbildereignung Flurförderzeug-Ausbilder sollten folgende Inhalte vermittelt werden.
Zu den Ausbildungsinhalten der DGUV G 308-001
1. Anwendungsbereich 2. Rechtsgrundlagen 3. Innerbetrieblicher Einsatz 4. Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr 5. Gliederung und Umfang der Ausbildung
Ausbildungsstufen
Allgemeine Ausbildung Zusatzausbildung Betriebliche Ausbildung Dauer der Ausbildung Beauftragung
Ausbildungsvoraussetzungen
Qualifikation der Ausbilder Ausbildungsstätte Räumlichkeiten Anzahl der Ausbilder und Teilnehmer Technische Ausstattung Lehrmittel-Ausstattung Lehrinhalte Theoretische Ausbildung Praktische Ausbildung Abschlussprüfung Richtige Ausbildung bringt Sicherheit am Arbeitsplatz
Zu den Ausbildungsinhalten der DGUV V 68
1. Betriebsanweisung 2. Bestimmungsgemäße Verwendung 3. Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen 4. Standsicherheit 5. Mängel 6. Instandsetzungsarbeiten 7. Beladung 8. Fahren 9. Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten 10. Befördern von Flurförderzeugen in Aufzügen 11. Verlassen des Flurförderzeuges 12. Verhalten während des Betriebes 13. Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten 14. Flüssiggasantrieb 15. Einsatz im Freien 16. Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen 17. Abgase 18.Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen besonderer Bauart 18. Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder Bedienplatz 19. Flurförderzeuge mit Anbaugeräten 20. Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern 21. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten 22. Mitnahme von Versicherten 23. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen mit 24. Arbeitsbühnen 25. Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen 26. Besondere Bestimmungen für den Transport hängender Lasten 27. Transport hängender Lasten 28. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen 29. Zugangssicherung an Schmalgängen 30. Fluchtwege, Notausgänge 31. Quergänge 32. Abstandshaltung 33. Kennzeichnung von Zugangsverboten 34. Aufenthalt von Fußgängern 35. Nebenarbeiten 36. Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern 37. Durchgangsverkehr 38. Prüfung 39. Wiederkehrende Prüfungen 40. Prüfumfang 41. Prüfnachweis 42. Ordnungswidrigkeiten
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Nur wenn richtig ausgebildet wird kann die Betriebssicherheit gewährleistet werden..
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Erklärung: UE - Unterrichtseinheiten, BG - Berufsgenossenschaft, STVO - Straßenverkehrsordnung, PSA - persönliche Schutzausrüstung
Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer in Deutschland - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV
Wir sind seit 2001 sehr bemüht, die Qualität und Anerkennung der Ausbildungszweige Bau-und Lagerei, unter Gestaltung eines einheitlichen -> Ausbildungsrahmens zu steigern.
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