Ausbildungsinhalte

Für die Ausbildereignung Flurförderzeug-Ausbilder sollten folgende Inhalte vermittelt werden.

Zu den Ausbildungsinhalten der DGUV G 308-001

1. Anwendungsbereich
2. Rechtsgrundlagen
3. Innerbetrieblicher Einsatz
4. Einsatz im öffentlichen Straßenverkehr
5. Gliederung und Umfang der Ausbildung

Ausbildungsstufen

Allgemeine Ausbildung
Zusatzausbildung
Betriebliche Ausbildung
Dauer der Ausbildung
Beauftragung

Ausbildungsvoraussetzungen

Qualifikation der Ausbilder
Ausbildungsstätte
Räumlichkeiten
Anzahl der Ausbilder und Teilnehmer
Technische Ausstattung
Lehrmittel-Ausstattung
Lehrinhalte
Theoretische Ausbildung
Praktische Ausbildung
Abschlussprüfung
Richtige Ausbildung bringt Sicherheit am Arbeitsplatz


Zu den Ausbildungsinhalten der DGUV V 68

1. Betriebsanweisung
2. Bestimmungsgemäße Verwendung
3. Auftrag zum Steuern von Flurförderzeugen
4. Standsicherheit
5. Mängel
6. Instandsetzungsarbeiten
7. Beladung
8. Fahren
9. Aufnehmen, Absetzen und Stapeln von Lasten
10. Befördern von Flurförderzeugen in Aufzügen
11. Verlassen des Flurförderzeuges
12. Verhalten während des Betriebes
13. Be- und Entladen von Fahrzeugen und Wechselaufbauten
14. Flüssiggasantrieb
15. Einsatz im Freien
16. Einsatz in feuer- und explosionsgefährdeten Bereichen
17. Abgase
18.Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen besonderer Bauart
18. Flurförderzeuge mit hebbarem Fahrer- oder Bedienplatz
19. Flurförderzeuge mit Anbaugeräten
20. Flurförderzeuge zum Verfahren von Anhängern
21. Besondere Bestimmungen für die Mitnahme von Versicherten
22. Mitnahme von Versicherten
23. Besondere Bestimmungen für den Einsatz von Flurförderzeugen mit 24. Arbeitsbühnen
25. Einsatz von Flurförderzeugen mit Arbeitsbühnen
26. Besondere Bestimmungen für den Transport hängender Lasten
27. Transport hängender Lasten
28. Besondere Bestimmungen für den Betrieb von Flurförderzeugen in Schmalgängen
29. Zugangssicherung an Schmalgängen
30. Fluchtwege, Notausgänge
31. Quergänge
32. Abstandshaltung
33. Kennzeichnung von Zugangsverboten
34. Aufenthalt von Fußgängern
35. Nebenarbeiten
36. Arbeiten mit Regal- und Kommissionierstaplern
37. Durchgangsverkehr
38. Prüfung
39. Wiederkehrende Prüfungen
40. Prüfumfang
41. Prüfnachweis
42. Ordnungswidrigkeiten


Nur wenn richtig ausgebildet wird kann die Betriebssicherheit gewährleistet werden..

Dazugehörige Rubriken

-> Dauer der Ausbildung
-> Vorschrifen Flurförderzeugführer
-> Ausbildung zum Flurförderzeugführer


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Erklärung: UE - Unterrichtseinheiten, BG - Berufsgenossenschaft, STVO - Straßenverkehrsordnung, PSA - persönliche Schutzausrüstung

Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer in Deutschland - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV

Wir sind seit 2001 sehr bemüht, die Qualität und Anerkennung der Ausbildungszweige Bau-und Lagerei, unter Gestaltung
eines einheitlichen -> Ausbildungsrahmens zu steigern.


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