Umschreibung der Scheine

Innerbetriebliche Fahrausweise

Beispiel:
Beispiel: In Deutschland anerkannter Fahrausweis für Flurförderzeuge

Dürfen Fahrausweise so einfach umgeschrieben werden ? Nein in keinem nenneswerten Fall.

Dürfen Fahrausweise -> die innerbetrieblich in Deutschland oder Ausland erworben wurden vom neuen Arbeitgeber übernommen werden ?


-> Grundsätzlich nicht !

Jeder neuer Arbeitsplatz bringt auch neue Unfallgefahren mit sich.
Es wird empfohlen, eine Nachschulung Ausbildungsstufe 1 entsprechend der Gefährdungsbeurteilung des Betriebes zu gewährleisten. Siehe auch DGUV V1 [301 KB]

Gilt das nur für die Fahrausweise für Flurförderzeuge ?

-> Grundsätzlich gilt das auch für alle innerbetrieblichen Fahrausweise wie die von Erdbaumaschinen, Krane und Teleskopmaschinen.


Wie kann ich erkennen, das es sich um einen innerbetrieblichen Fahrausweis handelt ?

-> Wird auf dem Fahrausweis nur die Durführungsanweisung BGV D27, DGUV V68 bestätigt, handelt es sich meist um einen innerbetrieblichen Fahrausweis. Auch wird auf der Frontseite des Ausweis ein Vermerk der innerbetrieblichen Verwendung angegeben. Notfalls wenden Sie sich an einen Ausbilder oder an die Berufsgenossenschaft.

Fahrausweise aus dem Ausland


Grundsatz:
Andere Länder, andere Vorschriften !

Beispiel: In Frankreich ist es notwendig, einen Fahrausweis für Gabelstaplerfahrer in 5 Tagen zu erlangen. Ausbildungsbetriebe verlangen für solche Ausbildungen bis zu 1000 Euro. Im Unterschied zu den deutschen Scheinen fällt für den Arbeitgeber keine jährliche Unterweisung an. In Deutschland ist der Arbeitgeber verpflichtet, sein Personal laut DGUV V1 [301 KB] jährlich zu unterweisen.

Wenn Sie in Deutschland als Führer von Flurförderzeugen, Krane oder Erdbaumaschinen arbeiten möchten, ist es notwending wegen der Versicherungspflicht im Schadensfall gegenüber den Berufsgenossenschaften den Fahrausweis mit einer vollwertigen Schulung nachzuholen.

Um Ulm oder Ulm herum -> vor den deutschen Vorschriften der Berufsgenossenschaften vorbeizukommen, gibt es keine Ausnahmen. Genauso muß jeder Ausbildungsbetrieb einen Nachweis über die theoretische wie praktische Prüfung des Absolventen führen.

Abschließend: Deutsche Fahrausweise, die vorschriftsmäßig erworben wurden, sind europaweit oder weltweit sehr anerkannt und gerne gesehen.

Siehe auch:
Flurförderzeugführer -> Dauer der Ausbildung
Erdbaumaschinenführer -> Dauer der Ausbildung
Kranführer -> Dauer der Ausbildung