Voraussetzungen

Wie sollte ausgebildet werden ?

Erwerb der Ausbildereignung von Gabelstaplerfahrern und Flurförderzeugführer für den innerbetrieblichen Werksverkehr oder für Selbständige.

Die Qualifikation der Ausbilder regelt der BG-Grundsatz DGUV G 308-001 [770 KB] Kapitel 5 Ausbildung und Beauftragung der Fahrer von Flurförderzeugen mit Fahrersitz und Fahrerstand.

Zugangs-Voraussetzungen

Ausbilder für Flurförderzeugführer
Ausbilder für Flurförderzeugführer haben eine große Verantwortung

Als Ausbilder für Flurförderzeug-Fahrer kann tätig werden, wer auf Grund seiner fachlichen Ausbildung und Erfahrung ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der Flurförderzeuge hat und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften (z.B. Gerätesicherheitsgesetz, Maschinenverordnung, Betriebssicherheitsverordnung), Unfallverhütungsvorschriften und den allgemein anerkannten Regeln der Technik (z.B. BG-Regeln, DIN-Normen) vertraut ist und mindestens folgende Anforderungen erfüllt:



-> Mindestalter 24 Jahre

• erfolgreiche Ausbildung zum Fahrer von Flurförderzeugen. Dies beinhaltet mindestens den erfolgreichen Abschluss der allgemeinen Ausbildung (Stufe 1) nach Abschnitt 3.2.

• zwei Jahre Erfahrung im Umgang mit oder dem Einsatz von Flurförderzeugen. Dies soll sicherstellen, dass der Ausbilder Erfahrungen im täglichen Einsatz mit Flurförderzeugen gesammelt hat. Idealerweise sollte er über längere Zeit Flurförderzeuge gefahren haben.

• Meister oder mindestens vierjährige Tätigkeit in gleichwertiger Funktion. Mit dieser Anforderung soll gewährleistet werden, dass der Ausbilder über Fähigkeiten verfügt, eine
Ausbildung erfolgreich durchführen zu können. Hierzu gehört z.B.: – Ausbildungskonzepte zu erstellen , – Fachkenntnisse zu vermitteln , – eine Gruppe durch einen Lehrgang zu führen.

• erfolgreiche Teilnahme an einem Lehrgang für Ausbilder von Flurförderzeugfahrern. Solche Lehrgänge werden z.B. von einigen Berufsgenossenschaften und Ausbildungsbetrieben angeboten.

Für die Teilnahme ist der Nachweis einer gültigen G25 (arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung) notwendig.

Eine Ausbildereignung ADA wäre auch von Vorteil.

Der Absolvent erhält nach erfolgreich abgelegten Prüfungen ein Zertifikat, Urkunde für die Ausbildereignung sowie einen Fahrausweis für Flurförderzeuge. Schulungsmaterial und Unterlagen stellt der Ausbildungsbetrieb zur Verfügung.

Erklärung: UE - Unterrichtseinheiten, BG - Berufsgenossenschaft, STVO - Straßenverkehrsordnung, PSA - persönliche Schutzausrüstung

Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer in Deutschland - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV

Wir sind seit 2001 sehr bemüht, die Qualität und Anerkennung der Ausbildungszweige Bau-und Lagerei, unter Gestaltung
eines einheitlichen -> Ausbildungsrahmens zu steigern.