Ausbildungsinhalte
Für die Basisausbildung sollten folgende Inhalte vermittelt werden.
1. Theoretischer Teil - Erstausbildung:
- Flurförderzeuge und Sonderbauarten.
- Persönliche Eignung und gesundheitliche Vorgaben zum Führen eines Flurförderzeuges.
- Unfallstatistik und wie können Unfälle verhindert werden.
- Die Berufsgenossenschaften und Ihre Aufgaben.
- Verantwortung des Flurförderzeugführers und des Unternehmers.
- Hauptbauteile und deren Funktionen eines Flurförderzeuges.
- Unfallverhütungsvorschriften DGUV A 1, DGUV V 68, Grundsätze DGUV G 308-001.
- Standsicherheit eines Gabelstaplers (Die Physik macht keine Ausnahmen)
- Routinen des Gabelstaplerfahrers (Kräfte, Lastschwerpunktabstände, Anbaugeräte, etc.)
- Innerbetriebliche Arbeitsanweisungen und Gegebenheiten.(Sondereinsätze)
- Umgang mit Gefahrengut.
- Befördern von Personen.
- Flurförderzeuge in der STVO.
- Unfallgeschehen und Haftung.
- Werterhaltung und Pflege der Flurförderzeuge.
- Schriftliche und theoretische Prüfung.
2. Praktischer Teil mit Prüfung:
- Unterweisung und Vorführung der Gefahrenstellen des Fahrzeugs.
- Sicherheitskontrolle am Gabelstapler zur Betriebs- und Verkehrssicherheit.
- Eingewöhnungsphase - spezielle Aufbauübungen.
- Fahren mit und ohne Last durch vorgegebenen Gängen.
- Ein- und Ausstapeln einer Last in Doppel- oder Hochregale (innerbetrieblich).
- Richtiges Abstellen des Flurförderzeuges.
- Anbaugeräte, Batterie, Ladegerät, Treibgas.
- Sie haben ihr Ziel erreicht mit dem Fahrausweis für Flurförderzeuge.
Für Innerbetriebliche Schulungen kann betriebsbezogen geschult werden.
Nur so erhalten Sie einen von der Berufsgenossenschaft anerkannten Fahrausweis:
Es sollte praxisnah unter Fachaufsicht unterwiesen bzw. ausgebildet werden.
Für das Erstellen eines Fahrausweises für Gabelstapler etc. sollten diese auch
zur Verfügung stehen. Je nach Modul zwischen 4-10 praktische Unterrichtseinheiten auf den Geräten.
Grundsatz: Der Absolvent erhält erst den Fahrausweis, wenn dieser befähigt ist selbständig ein Fahrzeug zu führen, auch Ein- und Ausstapeln der Lasten, letztendlich sicher abzustellen. Dies muß der Ausbildungsbetrieb auch schriftlich dokumentieren (nachweisen) können.
Bemerkung: Fur den Gabelstapler ist "Standsicherheit und Lastschwerpunktlage" oberstes Gebot. Schnell kann das Fahrzeug unbeherrscht umfallen, oder Passanten angefahren oder verletzt werden.
Empfehlung der Flur-Tec Fahrschule: Probanden ohne Berufserfahrung sollten anfänglich nicht in Lagerräumlichkeiten ausgebildet werden, es besteht erhöhte Unfall-Gefahr durch Fehlbedienung des Gabelstaplers. Ausreichender Übungs-Platz ohne Hindernisse sollte für diese Zwecke zur Verfügung stehen.
Dazugehörige Rubriken
-> Dauer der Ausbildung
-> Gabelstapler-Lexikon
-> Vorschrifen Flurförderzeuge
-> Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
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Erklärung: UE - Unterrichtseinheiten, BG - Berufsgenossenschaft, STVO - Straßenverkehrsordnung, PSA - persönliche Schutzausrüstung
Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer in Deutschland - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV
Wir sind seit 2001 sehr bemüht, die Qualität und Anerkennung der Ausbildungszweige Bau-und Lagerei, unter Gestaltung
eines einheitlichen -> Ausbildungsrahmens zu steigern.