Zugang und Voraussetzungen
Das Fahren von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand ist in § 7 Abs. 1 der Unfallverhütungsvorschrift „Flurförderzeuge“ (BGV D27) geregelt. Danach darf der Unternehmer mit dem selbstständigen Steuern von Flurförderzeugen mit Fahrersitz oder Fahrerstand Personen nur beauftragen.
-> die 1. mindestens 18 Jahre alt sind
-> für diese Tätigkeit geeignet und ausgebildet sind und ihre Befähigung nachgewiesen haben
Der Auftrag muss schriftlich erteilt werden. Für die Auswahl der Fahrer ergeben sich somit folgende Kriterien:
-> Mindestalter 18 Jahre
Im Rahmen der Berufsausbildung, z.B. Lagerfacharbeiter, dürfen Jugendliche unter 18 Jahren Flurförderzeuge nur steuern, wenn dies unter fachlicher Aufsicht erfolgt. Dabei sollte der Aufsicht führende und die Dauer der Ausbildung – in der Regel nicht mehr als drei Monate – schriftlich festgelegt sein.
-> Körperliche Eignung, sie wird zweckmäßigerweise durch eine ärztliche Untersuchung festgestellt G 25
Insbesondere wird Wert gelegt auf:
-> ausreichende Sehschärfe
-> seitliches Geschtsfeld , räumliches Sehen , Hörvermögen
-> Beweglichkeit der Gliedmaßen
-> Gute Reaktionsfähigkeit
Zur Beurteilung der körperlichen Eignung gibt der Berufsgenossenschaftliche Grundsatz für arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen G 25 „Fahr, Steuer- und Überwachungstätigkeiten“ wichtige Anhaltspunkte. • geistige und charakterliche Eignung Von den ausgewählten Personen werden insbesondere folgende Voraussetzungen erwartet:
–> Das Verständnis für technische und physikalische Zusammenhänge
–> Die Fähigkeit, Signale erlernen , umsetzen und anwenden zu können
–> Die Eigenschaft, zuverlässig , verantwortungsbewusst und umsichtig zu handeln.
Personen mit körperliche Einschränkungen wie schwere Asthmaanfälle, epiletische Anfälle, schwere Nieren- und Gallenkoliken, schwere Zuckerkrankheit, Geistesschwäche, düfen in der Regel keine Flurförderzeuge führen.
Dazugehörige Rubriken
-> Dauer der Ausbildung
-> Gabelstapler-Lexikon
-> Vorschrifen Flurförderzeuge
-> Ausbildung zum Gabelstaplerfahrer
Hier gelangen Sie zur:
-> Hauptseite
-> Fahrausweis für Flurförderzeuge
-> Fahrausweis für Erdbaumaschinen
-> Flur-Tec Internetseite
Erklärung: UE - Unterrichtseinheiten, BG - Berufsgenossenschaft, STVO - Straßenverkehrsordnung, PSA - persönliche Schutzausrüstung
Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer in Deutschland - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV
Wir sind seit 2001 sehr bemüht, die Qualität und Anerkennung der Ausbildungszweige Bau-und Lagerei, unter Gestaltung
eines einheitlichen -> Ausbildungsrahmens zu steigern.