Definition - Fahrausweis für Erdbaumaschinen
Baggerschein- Baggerführerschein
Im rechtlichen Sinne exestieren gesetztlich keine Führerscheine für Erdbaumaschinen aber ...
Unter dem im Volksmund genannten Baggerschein versteht man auch den:
-> Fahrausweis für Erdbaumaschien
Die neue DGUV V1 [301 KB]
sagt aus, das der Unternehmer in der Pflicht steht sein Personal grundsätzlich auszubilden, praktisch und ausreichend zu unterweisen sowie an einer jährlichen Unterweisung teilnehmen zu lassen. Wie die Schulung durchzuführen ist schreibt der Grundsatz DGUV R 100-500 vor, die Inhalte der Ausbildung finden wir dann in der bisherigen Durchführung VBG 40 [183 KB]
.
Für die Grundausbildung (Ausbildungsstufe 1 - DGUV R 100-500 [4.826 KB]
) Kap 2.12 wird nach erfolgreicher Schulung in Theorie und Praxis ein Fahrausweis für Erdbaumaschinen ausgestellt.
Fahrausweise für Erdbaumaschinen (Grund- oder Basisausbildung) die vor der Neuregelung der DGUV ausgestellt wurden sind auch noch gültig insoweit diese nach 2002 ausgestellt wurden. Im Jahr 2002 kamen die geänderten Grundsätze der Berufsgenossenschaften in die Industrie die vorschreiben, Schulungen an 5 - 15 Tagen durchzuführen. Auf jeden Fall wäre es empfehlenswert ältere Basis-Ausbildungen (betrifft nicht die Innerbetrieblichen) neu durchzuführen.
Tipp: Wenn Sie eine Ausbildung nach DGUV zum Erdbaumaschinenführer suchen, dann entscheiden Sie sich für die bessere vorschriftsmäßige Ausbildung, damit Sie den Fahrausweis nicht nocheinmal nachholen müssen. Im Falle eines Arbeitsunfalles sind Sie auf jeden Fall vor den Versicherungsträgern und Berufsgenossenschaft besser versichert.
Letztendlich obliegt es auch dem Arbeitgeber, ob und wie lange er sein Personal ausbilden lässt, eins ist aber noch anzusprechen das im Falle eines Arbeitsunfalles der Unternehmer von der Berufsgenossenschaft in Regreß genommen werden kann. Eine vorschriftsmäßige Ausbildung lohnt sich in jeden Fall.
Fahrausweis Basisausbildung DGUV R100-500
Wichtige Bescheinigungen - Erdbaumaschinenführer
Die Ausbildung und der Fahrausweis sollte folgende Prüfungsinhalte bestätigen:
Ausbildung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften:
Erdbaumaschinenführer
Ausbilung nach den Vorschriften der Berufsgenossenschaften
DGUV R 100-500 Kap. 2.12, DGUV V1, ArbSchG, BetrSichV, TRBS 2111 Teil 1
Alte VBG 40, BGR 100-500 Kap. 2.12 und BGV A1
Außerdem wird empfohlen dem Flurförderzeugführer:
Für die allgemein gültige Grundausbildung
-> ein Zertifikat
Für eine innerbetriebliche Ausbildung
-> eine Urkunde
mit den Ausbildunginhalten und nach geltenden Vorschriften auszustellen.
Dazugehörige Rubriken
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-> Fahrausweis für Flurförderzeuge
-> Fahrausweis für Krane
-> Flur-Tec Internetseite
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Erklärung: UE - Unterrichtseinheiten, BG - Berufsgenossenschaft, STVO - Straßenverkehrsordnung, PSA - persönliche Schutzausrüstung
Flur-Tec / Die erste offizielle Fahrschule für Flurförderzeuge, Erdbaumaschinenführer und Kranführer in Deutschland - Ausbildung nach berufsgenossenschaftlichen Vorschriften BGV/UVV
Wir sind seit 2001 sehr bemüht, die Qualität und Anerkennung der Ausbildungszweige Bau-und Lagerei, unter Gestaltung
eines einheitlichen -> Ausbildungsrahmens zu steigern.